Kinderarbeit

Kinderarbeit

Helfen auch Sie mit, dass Kinderarbeit bekämpf und abgeschafft werden kann.

Als Kinderarbeit bezeichnet die UN-Kinderrechtskonvention Tätigkeiten von unter 18-jährigen, die ihnen schaden oder sie am Schulbesuch hindern. Der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zufolge darf ein Kind erst dann einer Arbeit nachgehen, wenn es mit 15 beziehungsweise 14 Jahren nicht mehr schulpflichtig ist . Leichte Arbeiten im Haushalt oder auf den Feldern der Familie fallen nicht darunter, sofern sie die Kinder nicht am Schulbesuch hindern. In vielen Ländern ist Kinderarbeit im Sinne von bezahlten Tätigkeiten (noch nicht) schulpflichtiger Kinder auf Grund nationaler Gesetze im Prinzip verboten.

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