Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde
All unsere Hunde werden in Allschwil (BL) geboren, wo sie auch die ersten 10 Wochen ihres Lebens verbringen. Die nach den neusten verhaltensbiologischen Erkenntnissen eingerichteten Innen- und Aussenräume der Schule optimieren die soziale, sensomotorische sowie die persönliche Entwicklung der Welpen und bereiten die jungen Hunde auf ihre zukünftige Ausbildung vor.
Doch bevor die eigentliche Ausbildung zum Führhund beginnen kann, müssen die quirligen Welpen zu ausgeglichenen und lernfreudigen Junghunden grossgezogen werden. Zu diesem Zweck wenden wir uns an sorgfältig ausgesuchten Einzelpersonen oder Familien, die sich für eine Patenschaft eignen. Das Erteilen einer guten Grunderziehung und die Sozialisierung des Hundes sind die Hauptaufgaben einer Patin oder eines Paten. Die Ausbilder der Schule begleiten sie in ihrer verantwortungsvollen Arbeit und stehen ihnen während der ganzen Dauer der Patenschaft, nämlich etwa ein Jahr lang, beratend zur Seite.
Ein angehender Blindenführhund lernt unter der Aufsicht eines Ausbilders, dem er zugeteilt wurde, rund 30 Hörzeichen zu unterscheiden und auszuführen, mit den unterschiedlichsten Gegebenheiten umzugehen und wertvolle und zuverlässige Unterstützung zu leisten. So lernt er etwa, Hindernisse aller Art anzuzeigen oder zu umgehen. Das Aufsuchen von Fussgängerstreifen, Treppen, Türen, Billettschaltern, freien Sitzplätzen und öffentlichen Verkehrsmitteln gehört ebenfalls zu den angestrebten Hauptaufgaben eines «Stadtführers». Das hindert ihn jedoch nicht daran, seinen Halter sicher und zuverlässig auch auf Spazierwege über Land oder auf Bergwanderungen zu führen.
Am Ende der Ausbildung wird der Blindenführhund von einem Experten der Eidg. Invalidenversicherung geprüft.
Die Einarbeitung eines Führhundes am Wohnort des Sehbehinderten dauert insgesamt drei Wochen. Die erste Woche dient dem Aufbau der Beziehung und dem gemeinsamen Erkunden der neuen Umgebung. Der Ausbilder vermittelt theoretisches Wissen und den allgemeinen Umgang mit dem Hund.
In der übrigen Zeit folgen die Arbeit im Führgeschirr und das Einüben der wichtigen Wege, verteilt auf einer sechsmonatigen Einarbeitungszeit. Am Ende dieser für die Beteiligten anstrengenden und herausfordernden, aber auch spannenden Zeit, wird die Zusammenarbeit des Gespanns von einem Experten der Eidg. Invalidenversicherung beurteilt.
Die Führgespanne werden von den Blindenführhundeausbildern der Schule lebenslänglich betreut. Bei Erkrankung des Sehbehinderten oder des Hundes, bei Wohnungs- oder Arbeitsplatzwechsel oder bei auftretenden Problemen bei der Führarbeit steht die Schule dem Sehbehinderten beratend zur Seite. Alle Dienstleistungen der Schule sind für den Sehbehinderten kostenlos.
Alle Sehbehinderten erhalten ihren Führhund kostenlos. Nach bestandener Prüfung übernimmt die Invalidenversicherung die Kosten der Einführung und vergütet der Schule für jeden im Einsatz stehenden Führhund eine monatliche Mietgebühr und dem Sehbehinderten die Kosten für Futter- und Tierarztkosten. Alle übrigen Kosten werden von der Stiftung getragen. Diese finanziert sich aus Spenden, Erbschaften und Legaten und aus dem Verkauf von Werbeartikeln.
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