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Elternnotruf

soziales


Wir helfen...
  • wenn Ihnen die Entwicklung Ihres Kindes Sorge macht.
  • wenn Sie sich als Eltern überfordert fühlen.
  • wenn Sie Angst haben, Sie könnten Ihrem Kind etwas antun.
  • wenn Ihr Kind sexuell missbraucht wurde oder wird.
Das Konzept des Elternnotrufs

Kindesschutz durch Eltern- und Familienarbeit
Richtlinie für die Arbeit des ENR ist der Schutz des Kindes vor drohender oder weiterer Gewaltanwendung. Der durch die eigenen Probleme entstehende Druck motiviert Eltern, freiwillig Hilfe zu suchen. Dies ist eine günstige Voraussetzung, die entgleisende Beziehung zwischen Eltern und Kindern gemeinsam auf eine neue Grundlage zu stellen. Wir versuchen diesen Prozess durch ein differenziertes Angebot zu unterstützen, das auf die vielschichtige Problematik und auf die konkreten Bedürfnisse unserer Klientinnen und Klienten abgestimmt ist (siehe Beratungsangebot).

Gewährleisten einer optimalen Erreichbarkeit und Niedrigschwelligkeit
Wir gehen davon aus, dass die meisten Eltern das beste für ihre Kinder möchten. Zu Misshandlungen kommt es in Überforderungssituationen. Daher sollten sich Eltern unbürokratisch zu dem Zeitpunkt Hilfe und Entlastung holen können, wenn sie sich in ihrer Erziehungsaufgabe überfordert fühlen.

Gewährleistung von Vertraulichkeit und auf Wunsch Anonymität
Da wir auf Freiwilligkeit bauen, geben wir den Eltern die Zusicherung, dass sie Tempo und Art der Beratung bestimmen, wenn sie sich an den ENR wenden. Wir führen lediglich Handnotizen über die einzelnen Fälle und geben keine Informationen über die Identität oder Beratungsinhalte an Dritte (Ämter, Ehepartner, Institutionen usw.) weiter. Im Falle einer schweren, unveränderbaren Kindesmisshandlung oder Gefährdung eines Kindes nimmt das Team Rücksprache mit der Supervisorin/dem Supervisor entscheidet in diesem Rahmen ein allfälliges Einschalten einer Behörde. Dies ist in der Geschichte des ENR jedoch nie vorgekommen.

Gewährleisten der Professionalität
Elternberatung erfordert ein hohes Mass an Professionalität vom Beratungsteam. Es benötigt unter anderem gute Kenntnisse über Entwicklungspsychologie, Kinder- und Erwachsenenpathologie, Beziehungspsychologie, Erziehungsberatung, Familiendynamik, therapeutisches Grundwissen, Kenntnisse des Sozialwesens und juristisches Wissen in den relevanten Fachgebieten. Zu diesem Zweck stellt der ENR folgende Ansprüche an das Beratungsteam: sozialarbeiterische oder psychologische Grundausbildung, Zusatzausbildung in Paar- und Familientherapie oder eine andere Therapieausbildung und eigene Elternerfahrung. Um die Beratungskompetenz zu erhöhen, nimmt das gesamte Team an regelmässigen Fallsupervisionen teil.

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